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DRIVESWISS bildet dich aus

als Autofahrlehrer*in mit eidgenössischem Fachausweis

Gesetzliche und persönliche Anforderungen

Gesetzliche und persönliche Anforderungen

Persönliche Anforderungen
Du bist flexibel, geduldig, kontaktfreudig und hast eine rasche Auffassungsgabe? Du bist bereit für eine neue Herausforderung und hast den Willen neues zu lernen? Du behältst auch in schwierigen Situationen den Überblick und bleibst ruhig? Du interessierst dich für den Strassenverkehr und dessen Recht? Du arbeitest gerne selbstständig, bist belastbar und hast unternehmerisches Flair? Du bist gerne in der Aus- und Weiterbildung tätig und kannst dein Fachwissen leicht verständlich weitergeben?

Während den Modulen B1 bis B6 empfehlen wir keine Arbeitsanstellung. Ab Modul B7 empfehlen wir ein Arbeitspensum von nicht mehr als 70 %.

Gesetzliche Anforderungen
- Abschluss Sekundarstufe II (mind. 3-jährige Berufslehre mit EFZ oder Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung) oder vergleichbarer Abschluss
- Sprachverständnis auf Niveau Sekundarstufe II (Zertifikat Deutsch B2)
- Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung aufgrund des bisherigen Verhaltens (Leumund)

Zulassung zur Abschlussprüfung
- 2 Jahre Berufspraxis
- Besitz des unbefristeten Führerausweises Kat. B seit mindestens 3 Jahren
- Berechtigung zum berufsmässigen Personentransport BPT (Taxi-Prüfung, Code 121)
Tipp: Kostenlose Vorbereitung während der Ausbildung

Interessenten ohne oder mit teilweise entsprechenden Voraussetzungen werden
nur zur Ausbildung zugelassen, wenn sie den Nachweis einer ähnlichen, mindestens gleichwertigen Ausbildung erbringen können (Gleichwertigkeitsüberprüfung). Über die definitive Zulassung entscheidet die Berufsschule respektive die Qualitätssicherungskommission.